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Kosten

Handänderungssteuer

Kantonale Steuer beim Eigentümerwechsel einer Immobilie. Acht Kantone (ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI) erheben keine Handänderungssteuer. Die höchsten Sätze gelten in Waadt (3,3%) und Genf (3,0%). Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Mio variieren die Kosten zwischen CHF 0 (Schwyz) und CHF 33'000 (Waadt).

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer (auch Grundstückübertragungssteuer genannt) ist eine einmalige Steuer, die beim Wechsel des Eigentümers einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis oder den amtlichen Wert (je nach Kanton der höhere Wert) erhoben. Die Steuer ist kantonal geregelt — es gibt kein einheitliches Bundesgesetz dazu. In einigen Kantonen erheben zusätzlich die Gemeinden einen Zuschlag. Die Handänderungssteuer ist eine reine Transaktionssteuer: Sie fällt nur beim Kauf an, nicht während der Haltedauer. Für Käufer ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten, der bei der Budgetplanung berücksichtigt werden muss.

Kantonale Unterschiede

Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich. Acht Kantone erheben gar keine Handänderungssteuer: Zürich (ZH), Zug (ZG), Schwyz (SZ), Uri (UR), Glarus (GL), Schaffhausen (SH), Aargau (AG) und Tessin (TI). In den übrigen Kantonen variieren die Sätze stark. Waadt erhebt 3,3% (höchster Satz), Genf 3,0%, Freiburg 1,5%, Bern 1,8%, Neuenburg 3,3%, Luzern 1,5%, Basel-Stadt 3,0%. In einigen Kantonen (z.B. Wallis, Graubünden) bewegen sich die Sätze zwischen 1,0% und 2,0%. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 bedeutet das eine Spanne von CHF 0 bis CHF 33'000 — allein aufgrund des Standorts. Wer flexibel bei der Standortwahl ist, kann durch die Wahl des Kantons erheblich sparen.

Wer bezahlt die Handänderungssteuer?

Die Aufteilung der Handänderungssteuer zwischen Käufer und Verkäufer ist kantonal unterschiedlich geregelt. In vielen Kantonen tragen Käufer und Verkäufer die Steuer je zur Hälfte (z.B. Bern, Freiburg). In anderen Kantonen trägt der Käufer die volle Last (z.B. Waadt). In der Praxis wird die Aufteilung oft im Kaufvertrag individuell geregelt — abweichend von der gesetzlichen Vorgabe. Bei einem Neubau ab Plan übernimmt häufig der Bauträger die Handänderungssteuer als Verkaufsanreiz. Prüfen Sie im Kaufvertrag genau, welche Regelung gilt, und kalkulieren Sie den entsprechenden Betrag in Ihr Budget ein.

Befreiungen und Ermässigungen

Verschiedene Kantone kennen Befreiungen oder Ermässigungen. Häufig sind Eigentumsübertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern oder in direkter Linie (Eltern-Kinder) von der Handänderungssteuer befreit oder ermässigt. In einigen Kantonen gibt es Erleichterungen für Erstkäufer oder für selbstgenutztes Wohneigentum. Bei Erbschaften und Schenkungen gelten ebenfalls oft reduzierte Sätze oder Befreiungen. Auch bei Unternehmensumstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen) können Ausnahmen gelten. Die genauen Befreiungstatbestände variieren kantonal erheblich — ein Blick in das kantonale Steuergesetz oder eine Beratung durch einen Notar ist empfehlenswert.

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Häufig gestellte Fragen