Vergütung des Immobilienmaklers beim Kauf oder Verkauf. In der Schweiz beträgt die übliche Provision 2-3% des Verkaufspreises, zahlbar durch den Verkäufer (Bestellerprinzip). Im Tessin sind 4-5% üblich. Die Provision ist gesetzlich nicht reguliert (Art. 412 ff. OR) und von der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig.
Höhe nach Region
Die Maklerprovision in der Schweiz ist gesetzlich nicht festgelegt und unterliegt der freien Vereinbarung. In der Deutschschweiz bewegen sich die Sätze typischerweise zwischen 2% und 3% des Verkaufspreises. In der Romandie liegen die Provisionen ähnlich, wobei in Genf Sätze von 3% und mehr üblich sind. Im Tessin sind die Provisionen traditionell am höchsten: 4-5% sind keine Seltenheit. Der Grund liegt in der Marktstruktur und den kleineren Transaktionsvolumina. Bei sehr hochpreisigen Objekten (ab CHF 5 Millionen) können tiefere Prozentsätze verhandelt werden, da der absolute Betrag hoch genug ist. Umgekehrt verlangen manche Makler bei günstigen Objekten Mindestprovisionen von CHF 10'000-20'000.
Wer bezahlt — Bestellerprinzip und Doppelmäkelei
In der Schweiz gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Provision. In der Praxis ist das fast immer der Verkäufer, da dieser den Makler mit der Vermarktung beauftragt. Der Käufer zahlt in der Regel keine Provision — es sei denn, er hat selbst einen Suchmakler engagiert. Art. 415 OR regelt die Doppelmäkelei (Doppelvertretung): Ein Makler darf grundsätzlich nicht gleichzeitig für Käufer und Verkäufer tätig sein, ohne beide Parteien darüber zu informieren. Bei Verstoss verliert der Makler seinen Provisionsanspruch. In der Praxis kommt Doppelmäkelei dennoch vor — achten Sie darauf, ob Ihr Makler auch die Gegenseite vertritt.
Alternative Modelle
Neben der klassischen Prozentprovision gibt es zunehmend alternative Vergütungsmodelle. Fixed-Fee-Makler bieten ein Komplettpaket zu einem festen Preis an — typischerweise CHF 9'800-15'000, unabhängig vom Verkaufspreis. Dieses Modell ist besonders bei hochpreisigen Objekten attraktiv, wo 2-3% Provision einen hohen absoluten Betrag ergeben. Einige Makler bieten Stundensatz-Modelle an, bei denen nur der tatsächliche Aufwand verrechnet wird. Hybridmodelle kombinieren eine tiefere Grundgebühr mit einem Erfolgsbonus. Andere Anbieter arbeiten mit einem Tiered-Modell: 3% auf die erste Million, 2% auf den Betrag darüber. Vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie auf die inkludierten Leistungen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die Maklerprovision ist steuerlich relevant — allerdings nicht als Einkommensabzug, sondern bei der Grundstückgewinnsteuer. Für den Verkäufer ist die bezahlte Provision als Aufwendung von der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig. Sie wird vom Verkaufserlös abgezogen und mindert damit den steuerbaren Gewinn. Bei einer Provision von CHF 25'000 und einem Grenzsteuersatz von 20% ergibt das eine Steuerersparnis von CHF 5'000. Auch Insertionskosten, Fotografiekosten und andere Vermarktungsaufwendungen sind abzugsfähig. Für den Käufer ist die Provision (falls er sie trägt) Teil der Anlagekosten und mindert bei einem späteren Verkauf den steuerbaren Grundstückgewinn.
Verwandte Begriffe
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